Der Holzvergaserkessel ist ein Heizkessel und zwar eine Variante eines Stückholzkessels.

Der Holzvergaserkessel zeichnet sich dadurch aus, dass die einzelnen Stufen der Holzverbrennung, nämlich Holzvergasung und Holzverbrennung räumlich und zeitlich voneinander getrennt stattfinden. Dadurch werden (im Vergleich zu anderen Festbrennstoffkesseln) sehr niedrige Schadstoffemissionen und ein hoher Wirkungsgrad erreicht.

Wird der Kessel angefeuert, wird dem Holz zunächst die Restfeuchte entzogen. Danach setzt die Holzvergasung ein.

Das Holz wir chargenweise dem Heizkessel zugeführt und vergast. Der Kessel ist durch eine Brennerplatte aus Feuerfestkeramik in eine Ober- und eine Unterkammer geteilt. In der Oberkammer liegt das Stückholz auf der Brennerplatte geschichtet.

 Die leichten Gas-Bestandteile werden bereits oberhalb der Brennerplatte vorverbrannt. Die Verbrennungsgase gelangen dann mit dem noch unverbrannten Gasbestandteilen durch die glühende Holzkohle nach unten in eine Wirbelkammer, wo die schwer brennbaren Anteile bei hohen Temperaturen um 1100 °C ebenfalls verbrannt werden. Anschließend erfolgt eine Nachverbrennung.

Die Verbrennung wird –je nach Bauart- von einem Saugzugventilator oder einem Druckgebläse im Frischluftkanal unterstützt. Die Luftzufuhr teilt sich im Kessel in Primär- und Sekundärluft. Die Primärluft wird der Oberkammer zugeführt, mit ihr wird die Vergasung und damit die Kesselleistung gesteuert. Die Sekundärluft wird in der Unterkammer dem Holzgas zu dessen voll- ständiger Verbrennung zugeführt. 
Die Optimierung der Primär- und Sekundärluftzufuhr erfolgt stets getrennt.

Wie alle Holzkessel benötigt auch ein Holzver- gaserkessel eine Rücklauftemperaturanhebung, damit die Bildung aggressiver Kondensate und Teerablagerungen bei Rücklauftemperaturen unter 55 °C vermieden werden. Zudem ist er wie andere Festbrennstoffkessel mit einer thermischen Ablaufsicherung versehen.  

Für Holzkessel über 15 KW Leistung ist in Deutschland nach der BImSchV (Bundesimmisionsschutzverordnung) ein Puffer vorgeschrieben. Dieser dient sowohl dem Umweltschutz, da der Kessel stets bei Nennlast, also im optimalen Betriebszustand, arbeiten kann, als auch dem Komfort, da der Kessel nicht ständig angefeuert bleiben muss, sondern nur bedarfsweise zum Aufheizen des Pufferspeichers in Betrieb genommen wird. Die Puffergröße nach BImSchV muss mindestens 25l je kW Kesselleistung betragen. In der Praxis sollte sie aber oberhalb 50 l je Kesselleistung liegen. Erst ab dieser Größe wird auch der entsprechende Komfort erreicht. Dazu sollte auch die Kesselleistung auch die Kesselleistung nicht zu klein gewählt werden, um vernünftige Pufferaufheizzeiten zu erreichen und auch im Hochwinter sowohl direkt ausreichend Heizleistung abnehmen als auch die Puffer aufheizen zu können.

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